WEISS-CREME-WEISS CHAMPAGNER-WEISS
WEISS-CREME-CHAMPAGNER ist beim Bordercollie eine nicht zugelassene Farbe (white and oz/ee red) Alle Haare des Hundes außer dem Rest der australisch rot abgegrenzten Markierung sind weiß. Die Ausdehnung der Scheckung ist hier die umfassende (sw) Scheckung. Solch stark gescheckte weiss-australisch-rote Hunde sind nicht weniger "wert" als "korrekt" gezeichnete Hunde. Auch mottles können auftreten. Weißfärbung kann aber, insbesonders bei unpigmentierten Köpfen (Innenohr) das Gehör negativ beeinflussen und sollte daher in der Zucht vermieden werden. Auch deshalb wird weiß-autralisch-rot nicht zur Zucht in D erlaubt. Nasenspiegel und Lefzen sind schwarz oder rot pigmentiert. Pigmentfehler sind häufiger als bei dunklen Hunden. Die Augenfarbe (Iris) reicht von bernsteingelb bis dunkelbraun, wobei letztere bevorzugt werden. Blaue Augen sind möglich aber unerwünscht, kommen jedoch häufiger bei überwiegend weissen Hunden vor. Abkürzung: w-cr/champ. (w-cham) sind genetisch cr/champ.-w Hunde.(D+/d (evt. bb/db)ee) Die Scheckung wird unvollständig dominant vererbt. Creme/champ.-weiß überzeichnete Hunde werden als creme/champagner-weiß eingetragen. Befinden sich größere Weißanteile am Hund (überwiegend) weiß, wird dieses als "nicht zur Zucht erlaubt" in der Ahnentafel vermerkt.
Border Collies von der kleinen Arche
